Kostenlose Auskünfte erteilen die Träger der gesetzlichen Krankenversicherung und der sozialen Pflegeversicherung sowie in Bayern, als Angelegenheit des eigenen Wirkungskreises, auch die Landratsämter und kreisfreien Städte. Die Auskunft erstreckt sich auf die Benennung der zuständigen Leistungsträger sowie auf alle Sach- und Rechtsfragen, die für die Auskunftsuchenden von Bedeutung sein können und zu deren Beantwortung die Auskunftstelle imstande ist.
Die Versicherungsämter erteilen Auskunft in allen Angelegenheiten der Sozialversicherung.
§ 15 Sozialgesetzbuch I; § 93 Sozialgesetzbuch IV
In Fragen der gesetzlichen Rentenversicherung bieten die Rentenversicherungsträger, ihre Auskunfts- und Beratungsstellen, ihre Versichertenberater sowie die Versicherungsämter der Kreise und kreisfreien Städte und die Gemeindeverwaltungen kostenlos Auskunft und individuelle Beratung an.
Für Personen, die Leistungen der Pflegeversicherung erhalten bzw. beantragt haben, besteht gegenüber der Pflegekasse bzw. dem Versicherungsunternehmen ab dem 01.01.2009 Anspruch auf individuelle Beratung und Hilfestellung durch eine Pflegeberaterin oder einen Pflegeberater. Auf Wunsch erfolgt die Pflegeberatung unter Einbeziehung von Dritten, insbesondere Angehörigen und Lebenspartnern, und in der häuslichen Umgebung oder in der Einrichtung, in der der Anspruchsberechtigte lebt.
§ 7a Sozialgesetzbuch XI
In Fragen der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge geben die Träger der Sozialhilfe und der Kriegsopferfürsorge (Sozialhilfeverwaltungen und Kriegsopferfürsorgestellen bei den Landratsämtern und kreisfreien Städten, Bezirke, Zentrum Bayern Familie und Soziales) Rat und Auskunft. Sie beraten auch in sonstigen sozialen Angelegenheiten, sofern das nicht durch andere Stellen (so in erster Linie Verbände der freien Wohlfahrtspflege) geschieht.
§ 8 Sozialgesetzbuch XII; § 25b Absatz 3 Bundesversorgungsgesetz
Auskünfte und Beratung bei Schwangerschaftsproblemen Schwangerschaft, Hilfen bei. In allen übrigen sozialen Angelegenheiten geben auch die für die Leistungsgewährung jeweils zuständigen Stellen Auskunft. Staatsbürger mit geringem Einkommen können in Rechtsangelegenheiten des täglichen Lebens eine unentgeltliche oder nahezu kostenlose Rechtsberatung durch einen Rechtsanwalt oder beim zuständigen Amtsgericht erhalten (Beratungshilfe).
Auskünfte und Beratung bei Aids
Bayerisches Staatsministerium für Arbeit und Sozialordnung, Familie und Frauen
Stand: 09.01.2012
Sie können von verschiedenen Behörden, Trägern und Institutionen Auskünfte in sozialen Angelegenheiten erhalten.